Erfolgreicher Start des Sprühgeräte-Förderprogramms der Marktgemeinschaft Bodenseeobst eG, Friedrichshafen

Friedrichshafen, 18.06.2019

Die Marktgemeinschaft Bodenseeobst e.G. hat als Erzeuger-Organisation für Ihre Mitgliedsbetriebe 2018 erstmals ein Förderprogramm für Sprühgeräte aufgelegt, mit dem die Anschaffung von individuell ausgestatteten Sprühgeräten nach dem Stand der Technik bis zu einer Höhe von 20.000 € mit einem Zuschuss in Höhe von 50% gefördert wird.

Um ihren Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit zu geben, modernste Sprühgeräte für Raumkulturen nach dem Stand der Technik und optimal für den Einsatz im einzelnen Betrieb vorbereitet, zu erwerben, hat die MABO 2018 erstmals ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Anschaffung von Sprühgeräten nach dem Stand dem Technik mit einem 50%igen Zuschuss gefördert wird.

Dass dies erst 2018 möglich war, liegt daran, dass anhand der zuvor gültigen Förderrichtlinien aus nur drei ausgewählten Sprühgeräten mit definierter Ausstattung von verschiedenen Herstellern das günstigste gefördert wurde. Damit hätten alle Teilnehmer an dem Förderprogramm dasselbe Sprühgerät anschaffen müssen, auch, wenn es im Extrem nur für einen einzigen Betrieb geeignet gewesen wäre. In der Folge wären alle Anstrengungen, Pflanzenschutzmittel durch eine zielgenaue Applikation mit möglichst geringen Auswirkungen auf Umwelt und Unbeteiligte anzuwenden, zunichte gemacht worden. Der Grund liegt darin, dass sich Obstkulturen je nach Alter und Obstart in Reihenabstand sowie Höhe und Tiefe der Bäume stark unterscheiden können. Je nachdem, welche Obstarten und Baumformen ein Betrieb nutzt, muss jeder Betrieb das für seine individuelle Kombination aus Obstarten und Baumformen am besten geeignete Sprühgerät erwerben können, das dann noch weiter auf seinen Betrieb eingestellt werden muss. Hinzu kommen weitere Anforderungen an z. B. Lärmemissionen, die für Betriebe in direkter Nachbarschaft von Wohnsiedlungen eine völlig andere Bedeutung haben als auf sehr abgelegenen Betrieben. Aber auch der Treibstoffbedarf des Gebläses spielt eine erhebliche Rolle bei der Auswahl eines Sprühgerätes. Somit konnte eine Förderung der Anschaffung von Sprühgeräten erst ab dem Moment sinnvoll umgesetzt werden, ab dem das für jeden Betrieb individuell am besten geeignete Sprühgerät gefördert werden konnte. Dies war 2018 erstmals der Fall.

Mit den neuen Förderkriterien kann jeder Betrieb ein für seinen Betrieb optimal geeignetes und mit allen gewünschten Komponenten und Zusatzfunktionen ausgestattetes Sprühgerät zusammenstellen. Mit dieser Zusammenstellung muss der Betrieb drei Angebote von verschiedenen Handelsunternehmen beibringen, von denen er dem Unternehmen mit dem niedrigsten Angebot den Zuschlag erteilen muss.

Damit alle Betriebe, die das Förderprogramm nutzen wollen, eine Ausstattung der Sprühgeräte nach dem Stand der Technik erhalten, wurden von der MABO Pflichtkomponenten definiert, die als Voraussetzung für die Förderung auf dem Sprühgerät vorhanden und ggf. zusätzlich auf die Anforderungen des Betriebes eingestellt sein müssen:

    • Der Gebläsetyp muss mindestens in der 90%-Abdriftminderungsklasse der aktuellen Version des „Verzeichnis verlustmindernder Geräte“ des Julius-Kühn-Instituts, Braunschweig, Abteilung Anwendungstechnik, eingetragen sein,
      als Gebläsetyp mit Querstrom-Charakteristik, d.h. niedrigerem Strömungswinkel der Gebläseluft als bei Gebläsen mit radialer Luftverteilung von theoretisch einem Punkt ausgehend. Damit wird gewährleistet, dass das Gebläse mit entsprechender Düsenausstattung und Möglichkeit zur einseitigen Abschaltung der Gebläseluft die Abdrift gegenüber einem Referenzwert um mindestens 90% reduziert.

 

    • Dieser Gebläsetyp muss in der aktuellen AirCheck®-Positivliste eingetragen sein,
      mit der nur für den Gebläsetyp – nicht jedoch für das individuelle Gebläse aus der Serienfertigung! – gewährleistet ist, dass er für eine baumformangepasste Applikation von Pflanzenschutzmitteln geeignet ist: Diese Eignung wird mit einer Typenprüfung nach den aktuellen AirCheck®-Richtlinien durchgeführt, die mit einem positiven Protokoll der Luftverteilungsprüfung nachgewiesen wird. Hierbei wird auch die maximale Arbeitshöhe des Gebläses bei einem Standard-Reihenabstand von 3,0 m (entspricht einem Messabstand von 1,5 m) ermittelt, um das Potenzial des Gebläsetyps aufzuzeigen, alle Gebläse der Positivliste vergleichbar zu machen und somit das Risiko eines Fehlkaufs zu vermeiden.

 

    • Die Luftverteilung des individuellen Gebläses aus der laufenden Fertigung dieses Gebläsetyps muss vor dem Kauf erfolgreich auf die Anlagen des Käufers eingestellt werden.
      Dazu wird zuerst ermittelt, welche Parzelle im Betrieb des Käufers den höchsten Strömungswinkel der Gebläseluft des gewählten, zukünftigen Gebläsetyps erfordert und welcher Baumhöhe dieser bei einem Standard-Messabstand von 1,5 m – entsprechend 3,0 m Reihenabstand – entspricht. Damit wird gewährleistet, dass das Gebläse alle Baumhöhen im Betrieb behandeln kann, aber möglichst wenig Sprühnebel darüber hinaus in die Atmosphäre gelangt. Werden kleinere Bäume behandelt, werden bei der Behandlung die nicht erforderlichen Düsen abgeschaltet. Die in der Höhe ev. nicht benötigte Gebläseluft kann leider nicht abgeschaltet werden, da selbst kleinste Änderungen an den luftführenden Bauteilen ohne Korrektur auf dem Luftprüfstand zu einer irreversiblen Störung der Luftverteilung führen. Wenn diese Anlagendaten bekannt sind, werden auf dem Luft-Prüfstand Arbeitshöhe und Luftverteilung danach eingestellt. Bedingung für die Förderung ist, dass das Gebläse diesen Test bestanden hat, was mit einem positiven Prüfprotokoll bestätigt wird. Dieses erstellt  der Luftprüfstand ohne Einflussmöglichkeiten der Prüfer automatisch, wenn alle Bedingungen dafür erfüllt sind. Die Bedingungen wiederum sind in den AirCheck®-Richtlinien festgelegt. Mit der bestandenen Einstellung und Überprüfung auf die Anforderungen des Betriebes wird die AirCheck®-Prüfplakette am Gerät aufgeklebt und die individuelle Prüfnummer auf dem Protokoll mit ausgedruckt.

 

    • Für das individuelle Gebläse muss nach der Einstellung der Gebläseluft die Flüssigkeitsverteilung auf einem Lamellen-Vertikalprüfstand erfolgreich auf dieselbe Baumhöhe wie bei der Luftverteilung eingestellt werden.
      Damit wird eine möglichst gleichmäßige Flüssigkeitsverteilung über die gesamte Arbeitshöhe erzielt wodurch auch die Pflanzenschutzmittel gleichmäßig über den Baum verteilt ausgebracht werden.

 

    • Das Sprühgerät muss vor dem Kauf nach den Kriterien der gesetzlich wiederkehrenden Geräteprüfung geprüft sein und diese Prüfung bestanden haben.
      Mit den Punkten 3 – 5 wird die in der EU bislang nicht umgesetzte verpflichtende Neugeräteprüfung vor dem Kauf vorweggenommen.

 

    • Es müssen in einer Standard-Düsenbestückung an allen Düsenpositionen durch das JKI, Braunschweig für den Gebläsetyp anerkannte abdriftmindernde Düsen installiert sein.
      Hat der Gebläsetyp einen Strömungswinkel der Gebläseluft von ≤ 40°, können bei für die MABO-Abdriftminderung anerkannten Gebläsen in der 75%-Abdriftminderungsklasse eine gemischte Düsenbestückung aus zwei Injektordüsen „Albuz AVI 80-01“ oder „Lechler IDK 90-01 C“ an den beiden obersten Düsenpositionen und der Hohlkegeldüse „Albuz ATR lila“ an allen anderen Düsenpositionen installiert sein. In diesem Fall muss das Sprühgerät nach dem AOS43-Dosiermodell (AirCheck-Optimized Spraying mit 4 Parametern für 3 Dimensionen; früher MABO-Dosiermodell) betrieben werden.

 

    • Es muss eine kontinuierliche Innenreinigung auf dem Sprühgerät installiert sein.
      Mit dieser Reinigungsmethode kann das hydraulische System des Sprühgerätes und aus der Traktorkabine heraus per Knopfdruck innerhalb von 5 Minuten gereinigt werden. Die Reinigungsflüssigkeit mit den Resten der zuvor ausgebrachten Behandlungsflüssigkeit wird bereits während der Reinigung in der zuletzt behandelten Parzelle wie bei einer regulären Behandlung ausgebracht. Eine Außenreinigung des Gerätes kann mit der ebenfalls verpflichtenden Ausstattung des Gerätes mit einer Reinigungslanze ebenfalls bereits in der Obstanlage erfolgen. Mit diesem System wird der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln bei einer Reinigung des Gerätes auf befestigten Hofstellen in öffentliche Abwassersysteme vermieden.

 

    • Das Sprühgerät muss mit Breitreifen einer definierten Breite (340/55-16, 380/55-17) ausgestattet sein.
      Damit wird der Bodendruck reduziert und die Bodenverdichtung mit ihren negativen Auswirkungen minimiert.

 

    • Das Sprühgerät muss mit einer 4-fach-Teilbreitenschaltung versehen sein.
      Um Düsen einseitig öffnen und von oben her einzelne Düsen schließen zu können, wenn niedrige Bäume behandelt werden, bei denen z. B. die obersten 1, 2, 3, oder 4 Düsen auf einer oder beiden Seiten nicht benötigt werden.

 

    • Am Sprühgerät müssen Prüfanschlüsse für Manometer und Pumpe gemäß aktueller AirCheck®-Richtlinie installiert sein.
      Mit diesen Normanschlüssen wird eine einfache und sichere Überprüfung der Funktion von Pumpe und Manometer bei der gesetzlich wiederkehrenden Geräteprüfung gewährleistet.

 

Mit diesen Pflichtkomponenten erhält der Betrieb ein für seine individuellen betrieblichen Anforderungen bestmöglich geeignetes Sprühgerät, das vor dem Kauf bei Luft- und Flüssigkeitsverteilung optimal auf die damit zu behandelnden Anlagen des individuellen Betriebes eingestellt ist. Ebenso ist das Neugerät nach den Vorgaben der gesetzlich wiederkehrenden Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vor dem Kauf überprüft und eingestellt, bzw. wird der Kaufvertrag erst gültig, wenn auf dem Sprühgerät alle Pflichtkomponenten vorhanden und die erforderlichen Einstellungen anhand positiver Protokolle erfolgreich nachgewiesen sind.
Damit hat der Käufer die Gewähr, ein voll funktionsfähiges Sprühgerät zu erwerben, das für einen umwelt- und ressourcenschonenden Pflanzenschutz nach den Regeln der baumformangepassten Applikation geeignet und vorbereitet ist.
Mit der für 2019 oder 2020 erwarteten Eintragung von Gebläsen mit gemischter Düsenbestückung in die 90%-Abdriftminderungsklasse des JKI, Brauschweig, einem Strömungswinkel ≤ 40° und einem Einsatz des Sprühgerätes nach dem Dosiermodell AOS43 ist das Sprühgerät auch für die baumformangepasste Dosierung und Applikation geeignet und erfüllt damit alle Voraussetzungen, den Pflanzenschutzmittelverbrauch von den in der Zulassung ausgehenden maximalen Aufwandmengen im Bereich im Durchschnitt über alle Betriebe um etwa 50% (von etwa 33 – 67%, bezogen auf die zugelassene, maximale Aufwandmengen bei 3,0 m Kronenhöhe) zu reduzieren. Damit werden die für einen effizienten und verlustarmen Pflanzenschutz mit technisch minimiertem Verbrauch an biologischen wie synthetischen Pflanzenschutzmitteln erforderlichen hohen Anforderungen an die Sprühgeräte, die weit über das aktuell gesetzliche Minimum hinausgehen, bereits heute erfüllt.

Im ersten Jahr der Förderung konnten für die Mitgliedsbetriebe der MABO über 50 Neuanschaffungen gefördert werden, für 2019 sind aktuell Förderungen für über 30 Sprühgeräte beantragt. Im Jahr 2019 haben zwei weitere Genossenschaften in Süddeutschland das Sprühgeräte-Förderprogramm der MABO für ihre Mitgliedsbetriebe übernommen.

 

Für Umweltschutz im Pflanzenschutz!

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